Die Digitalisierung in der Arbeitswelt schreitet voran. Die elektronische Personalakte ist in vielen Unternehmen seit Jahren Realität. Doch wie sieht es eigentlich mit dem wichtigsten Dokument im Arbeitsverhältnis aus – dem Arbeitsvertrag? Wir klären Sie auf, inwieweit Arbeitsverträge digital abgeschlossen werden können, was dabei zu beachten ist und in welchen Fällen weiterhin die Schriftform einzuhalten ist.
Das neue Familienpflegezeitgesetz18.01.2012-Seit Anfang des Jahres gilt das neue Familienpflegezeitgesetz. Arbeitnehmer sollen so Beruf und die Pflege naher Angehöriger besser miteinander vereinbaren… weiterlesen
Der Sozialplan04.02.2011-Bei einer Betriebsänderung i.S.v. § 111 BetrVG muss der Unternehmer mit dem Betriebsrat nicht nur über einen Interessenausgleich, sondern auch… weiterlesen