Das Arbeitsrecht steckt voller Tücken. Einerseits sind viele Dinge gar nicht gesetzlich geregelt. Andererseits halten sich hartnäckig zahlreiche Irrtümer. Diese decken wir in unserer fünfteiligen Beitragsreihe auf und verhelfen Ihnen so zu mehr Rechtssicherheit bei der Betriebsratsarbeit.
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Teil 1: Kündigung, Abmahnung und Abfindung
Jeder Arbeitnehmer genießt Kündigungsschutz, Abmahnungen gelten zwei Jahre und Abfindungen werden auf das Arbeitslosengeld angerechnet – wir stellen die größten Irrtümer richtig! . mehr…
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Teil 2: Urlaub und Krankheit
Urlaub verfällt erst am 31. März, Arbeiten im Urlaub ist verboten, den gelben Schein muss ich am dritten Tag abgeben und im Urlaub brauch ich mich gar nicht krankzumelden. Ob’s stimmt, verraten wir Ihnen im zweiten Teil unserer Reihe „Die größten Irrtümer im Arbeitsrecht“. mehr…
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Teil 3: Arbeitszeit
Rufbereitschaft muss immer bezahlt werden, das gleiche gilt für Überstunden. Auf Pausen kann man verzichten und für Führungskräfte gilt das Arbeitszeitgesetz ohnehin nicht. Korrekt? Die Antworten erfahren Sie im dritten Teil unserer Serie über die größten Irrtümer im Arbeitsrecht. mehr…
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Teil 4: Arbeitsvertrag
Nur schriftliche Arbeitsverträge sind gültig, Arbeitnehmer dürfen im Vertrag nie schlechter gestellt werden als im Gesetz vorgesehen und wer schon mal bei einer Firma gearbeitet hat, kann dort nicht wieder befristet eingestellt werden. Tatsächlich? mehr…
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Teil 5: Betriebsübergang
Können auch nur Teile eines Betriebs auf einen neuen Inhaber übergehen? Was ist der Unterschied zwischen einem Betriebsübergang und einer Betriebsänderung? Und gelten die Rechte aus dem Arbeitsverhältnis wirklich nur ein Jahr weiter? mehr…