Das Betriebsverfassungsrecht steckt voller Tücken. Insbesondere halten sich hartnäckig zahlreiche Irrtümer. Diese decken wir in unserer fünfteiligen Reihe auf und verhelfen Ihnen/Euch so zu mehr Rechtssicherheit bei der Betriebsratsarbeit.
Photo: (c) ra2studio / Adobe Stock
Teil 1: Aufgaben und Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Zum Auftakt geht es um Missverständnisse im Zusammenhang mit den Aufgaben und Beteiligungsrechten des Betriebsrats. Denn es kommt immer wieder vor, dass Kolleginnen und Kollegen aus der Belegschaft und z.T. auch Betriebsratsmitglieder selbst meinen, das Gremium könne sich um bestimmte Angelegenheiten kümmern, in denen der Gesetzgeber dem Betriebsrat in Wahrheit eben keine Einflussmöglichkeiten einräumt. Das Ganze gilt übrigens auch umgekehrt. mehr…
Photo: (c) Peshkova / Adobe Stock
Teil 2: Organisation der Betriebsratsarbeit
Die (richtige) Organisation des Betriebsrates ist unzweifelhaft von besonderer Bedeutung. Insbesondere gilt es, möglichst alle Gremiumsmitglieder ihren Fähigkeiten entsprechend einzubeziehen und Irrtümer bei der strategischen Aufstellung des Gremiums zu erkennen. Denn viele Arbeitnehmer, aber auch Betriebsräte und sogar einige Arbeitgeber glauben, dass der Vorsitzende des Betriebsrats über eine besondere Macht verfüge und wichtige Entscheidungen alleine treffen kann. mehr…
Photo: (c) Dids / Pexels
Teil 3: Rechte von Betriebsratsmitgliedern
Im dritten Teil geht es darum, mit Irrtümer aufzuräumen, die die Rechte der einzelnen Betriebsratsmitglieder betreffen. Sei es beim Kündigungsschutz, Überstunden wegen Gremiumsarbeit oder die Stellung von Ersatzmitgliedern, den sog. Nachrückern. Denn auch bei diesen Themen kursieren allerlei Halbwahrheiten in den Betrieben. Wer sie kennt, kann als Gremium professioneller auftreten und so mehr erreichen mehr…
Photo: (c) Pixabay / Pexels
Teil 4: Zusammenarbeit des Betriebsrats mit anderen Stellen
Der Betriebsrat hat im Rahmen seiner Arbeit auch Berührungspunkte mit Stellen außerhalb des eigenen Betriebes – etwa dem Gesamt- und Konzernbetriebsrat, der Gewerkschaft oder – wenn es anders nicht geht – Anwälten, dem (Arbeits-)Gericht oder der Einigungsstelle. Wir zeigen, worauf es hier ankommt und welche Punkte dabei zu beachten sind. mehr…
Photo: (c) Dani Hart / Pexels
Teil 5: Schulungen, Beratungen und Hilfsmittel
Wann, wie oft und zu welchen Themen kann ein Betriebsrat für seine Arbeit Schulungen besuchen? Wer muss welche Kosten für das Betriebsratsbüro tragen und genehmigen? In welchen Fällen darf das Gremium zu welchem Zweck externe Berater oder anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen? All das sind Fragen, denen wir in diesem Teil der Serie nachgehen . mehr…