Rechte des BR
Da weiß man, was man hat!
Ein BR hat u.a. Informations-, Beratungs-, Vorschlags-, Zustimmungsverweigerungs- & Mitbestimmungsrechte. Wer auf dem Laufenden bleibt, kennt seine Ansprüche besser und kann sie erfolgreich einfordern und durchsetzen.
Aktuelle Beiträge zum Thema Rechte des BR







LAG Hamm: Arbeitgeber darf Gehaltslisten für Betriebsrat nicht anonymisieren 04.12.2017 - Der Betriebsrat darf, was einigen Arbeitgebern missfällt, laut § 80 Abs. 2 BetrVG "Einblick" in die Brutto-Lohn- und Gehaltslisten nehmen.… weiterlesen
