Nach Auffassung der FDP sollte der Progressionsvorbehalt und die damit einhergehende Abgabepflicht einer Steuererklärung für Lohnersatzleistungen, die coronabedingt sind, entfallen. In einer Kleinen Anfrage im Bundestag führt sie aus, dass ansonsten eine „enorm hohe Anzahl von zusätzlich zu bearbeitenden Steuererklärungen“, insbesondere wegen des Kurzarbeitergeldes, drohe. Das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag erscheine „sehr fraglich“.
Darüber hinaus dürften nach der Krise viele Bezieher von Kinderkrankengeld, Kurzarbeitergeld und anderen Lohnersatzleistungen von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung überrascht werden. Sie würden vermutlich „angesichts der coronabedingten Notsituation wenig Verständnis für die Abgabepflicht aufbringen“ können.
In der Antwort der Bundesregierung heißt es, dass eine temporäre Aussetzung des Progressionsvorbehalts für das Kinderkrankengeld mit Blick auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung bedenklich wäre. Im Interesse der verfassungsrechtlich gebotenen steuerlichen Lastengleichheit seien Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit grundsätzlich gleich hoch zu besteuern.
Steuergerechtigkeit ist ein weiterer Grund, der gegen die Aussetzung spreche. Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen systemrelevanten Berufen würden während der Krise unter erschwerten Bedingungen arbeiten. Doch sie unterlägen – anders als Bezieher von Lohnersatzleistungen – der vollen progressiven Besteuerung und der vollen Sozialabgabenpflicht.