Der Kläger will weiter für den Autoproduzenten arbeiten. Doch nicht mehr in Zwickau, auch nicht in Chemnitz, wo ihm alternativ eine Stelle angeboten worden war. Auch einer Abfindung in Höhe von 43.000 Euro im Kontext mit einer Aufhebung des Arbeitsverhältnisses stimmte der Mann nicht zu. Denn es geht ihm nicht um Geld, so der Anwalt des Klägers in einem Bericht auf der Webseite von „t-online“.
Das Ziel des Klägers ist es, wieder bei VW zu arbeiten: „Nur nicht mehr im Osten, sondern wieder im Westen“, erklärt der Anwalt und führt aus, der Schmerzensgeldprozess sei das Vehikel dazu.
Der Kläger arbeitete seit 2016 für VW in Hannover – zunächst als Zeitarbeiter. 2020 war damit Schluss – der Pandemie wegen. Wie auch andere Kollegen erhielt er das Angebot, nach Zwickau auf eine unbefristete Stelle zu wechseln. Er wagte mit 87 anderen diesen Schritt. Gut erinnert er sich an das Bewerbungsgespräch, in dem er gefragt worden sei, wie er auf rassistische Beleidigungen reagieren würde. „Das hat mich stutzig gemacht, aber ich dachte, wenn ich mit Humor an die Sache herangehe, komme ich schon klar“, erzählt er „t-online“. Allerdings habe er nicht gedacht, dass es so schlimm werden würde.
Bereits am ersten Tag sei es losgegangen. „So viele Affen hier“, musste er sich anhören. Doch der erste Tag war nur ein Vorgeschmack. Er wurde regelmäßig verbal schikaniert – mit dem N-Wort genauso wie mit Affenlauten – er wurde angerempelt, kleinste Fehler seien in coram publico aufgebauscht worden. Auch der Wechsel in ein anderes Team brachte keine Besserung. Ein Vorgesetzter habe ihn einmal wissen lassen, die Menschen in Zwickau müssten sich eben noch „an Menschen mit Migrationshintergrund“ gewöhnen.
Beistand erhielt der Kläger nach eigenen Angaben nicht – weder vom Betriebsrat noch von der Personalabteilung. Als er mit einem aufgezeichneten Klärungsgespräch, welches er mit einer Kollegin geführt hatte, zur Personalabteilung ging, lief er ins Leere. Er wollte belegen, dass er rassistisch gemobbt wird, doch die Personaler hätten ihn lediglich darauf verwiesen, dass er derartige Gespräche nicht aufnehmen dürfe.
Der Kläger lebt seit 2004 in Deutschland, spricht hervorragend Deutsch, ist ausgebildeter Elektriker und war unter anderem in Hannover als Supervisor für 90 Mitarbeiter zuständig. Er kennt die Namen derer, von denen er rassistisch beleidigt worden ist. Doch diese Namen will er erst nennen, wenn ihm zugesichert wird, dass er nie mehr nach Zwickau zurück muss. Grund für diese Zurückhaltung: Es existiert, so sein Anwalt, eine Sprachnachricht, in der sein Mandant davor gewarnt wird, Namen zu nennen.
Der Konzern seinerseits erkennt kein „echtes Rassismusproblem“. Für einen Unternehmenssprecher handelt es sich laut der Webseite „t-online“ um ‚angebliche Vorfälle‘. „Ohne dass wir Namen kennen, sind uns die Hände gebunden“, wird der Sprecher auf der Webseite zitiert.