Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.03.2021, Az.: 10 AZR 16/20
Urt. v. 24.03.2021, Az.: 10 AZR 16/20
Ausreichende Bestimmtheit einer Beschäftigungsklage; Klageantrag einer Beschäftigungsklage eines teilweise freigestellten Betriebsratsmitglieds; Streitgegenstand einer Beschäftigungsgrundlage auf der Rechtsgrundlage des § 37 Abs. 5 BetrVG; Deklaratorisches oder konstitutives tarifvertragliches Schriftformerfordernis; Rechtlicher Vorrang von Individualabreden vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Köln - 11.10.2018 - AZ: 14 Ca 1367/18
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