Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.03.2021, Az.: 10 AZR 16/20
Ausreichende Bestimmtheit einer Beschäftigungsklage; Klageantrag einer Beschäftigungsklage eines teilweise freigestellten Betriebsratsmitglieds; Streitgegenstand einer Beschäftigungsgrundlage auf der Rechtsgrundlage des § 37 Abs. 5 BetrVG; Deklaratorisches oder konstitutives tarifvertragliches Schriftformerfordernis; Rechtlicher Vorrang von Individualabreden vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gericht: BAG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 24.03.2021
Referenz: JurionRSonRS 2021, 29559
Aktenzeichen: 10 AZR 16/20
ECLI: ECLI:DE:BAG:2021:240321.U.10AZR16.20.0

Verfahrensgang:

vorgehend:

ArbG Köln - 11.10.2018 - AZ: 14 Ca 1367/18

LAG Köln - 15.11.2019 - AZ: 4 Sa 771/18


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