Landesarbeitsgericht Köln
Urt. v. 15.11.2019, Az.: 4 Sa 771/18
Anforderungen an die Form von Änderungen von Arbeitsverträgen im Geltungsbereich des "Manteltarifvertrages für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen"
Gericht: LAG Köln
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 15.11.2019
Referenz: JurionRSonRS 2019, 48010
Aktenzeichen: 4 Sa 771/18
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

ArbG Köln - 11.10.2018 - AZ: 14 Ca 1367/18

nachgehend:

BAG - 24.03.2021 - AZ: 10 AZR 16/20

Rechtsgrundlagen:

BGB § 125 S. 1

BGB § 126

BGB § 145

MTV Aviation § 2 Abs. 2

Fundstelle:

NZA-RR 2020, 82-86

LAG Köln, 15.11.2019 - 4 Sa 771/18

Amtlicher Leitsatz:

Die Regelung in § 2 Abs. 2 Satz 2 des „Manteltarifvertrages für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen“ vom 11.09.2013 (MTV Aviation) enthält nur ein deklaratorisches und kein konstitutives Schriftformerfordernis, so dass Änderungen von Arbeitsverträgen, die nicht schriftlich iSv. § 126 BGB erfolgen, wegen dieser Tarifregelung nicht gemäß § 125


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