Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat dazu ein neues Nachschlagewerk veröffentlicht, das ihren bisherigen Ratgeber zum Thema ersetzt.

Das 611 Seiten starke „Handbuch Gefährdungsbeurteilung“ richtet sich an Fachleute im betrieblichen Arbeitsschutz und soll ihnen deren Planung und Durchführung erleichtern. „Jeder Arbeitgeber, ob Kleinunternehmer oder Großbetrieb, ist nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen“, berichtet das BAuA. Das Buch wird regelmäßig aktualisiert und gliedert sich in drei Abschnitte:

  • Der erste Teil enthält allgemeine Informationen und Empfehlungen zur Vorgehensweise.
  • Im zweiten Teil geht’s in die Praxis. Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlagen werden ebenso vermittelt wie Ergebnisse der BAuA-Forschungsaktivitäten. Unter anderem wurden die Ausführungen zu „Psychischen Gefährdungen“ neugestaltet. Das Themenfeld Arbeitszeit wird darüber hinaus nun im Gegensatz zum bisherigen Ratgeber als eigenständiger Faktor dargestellt – „wegen dessen zunehmender Relevanz“, so die Arbeitsschutzexperten.
  • Der dritte und letzte Teil stellt schließlich eine umfangreiche Datenbank mit Handlungshilfen zur Verfügung.

Neben dem kostenfreien Komplett-Download lassen sich die Inhalte der ersten beiden Teile auch abschnittsweise herunterladen, etwa zu mechanischen Gefährdungen oder zu biologischen Arbeitsstoffen. Diese Möglichkeit soll es Betrieben erleichtern, einzelne Kapitel auszudrucken und so eine Loseblattsammlung auch offline zu pflegen. Weitere Informationen zum Handbuch Gefährdungsbeurteilung sind auf der Website der BAuA abrufbar.
Hinweis der Redaktion: Das Kapitel zu biologischen Gefährdungen wird laut BAuA im Hinblick auf Covid-19 derzeit noch neu gestaltet. Informationen zum Thema findet sich auf dieser Unterseite der BAuA.

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