Der Betriebsrat ist den Beschäftigten wichtig. Das zeigt die hohe Wahlbeteiligung bei der letzten Betriebsratswahl 2018: Knapp drei Viertel aller wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gaben bei der letzten Betriebswahl in 2018 ihre Stimme ab. Zu diesem Ergebnis kommt die Betriebsratswahlbefragung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

In Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern war die Wahlbeteiligung mit 80,8 Prozent deutlich höher als in Unternehmen mit mehr als 1.000 beschäftigten Personen: Da gingen mit 64 Prozent deutlich weniger Frauen und Männer zur Wahlurne.

Nach der Unternehmensbefragung des arbeitgebernahen Kölner Instituts liegt der Frauenanteil in den Betriebsräten bei durchschnittlich 26,4 Prozent. Im Dienstleistungssektor ist die Frauenpräsenz mit 38,5 Prozent deutlich höher, im Produzierenden Gewerbe dagegen mit 23,7 Prozent niedriger.

Abhängig von der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen sind Betriebsratsmitglieder bei vollem Entgelt von ihrer beruflichen Tätigkeit freizustellen. Nach der IW-Wahlumfrage entspricht in einem Drittel der Unternehmen „die Freistellungspraxis nicht der gesetzlichen Norm“. Abweichungen nach oben wie nach unten wurden festgestellt. In Unternehmen mit bis zu 199 Mitarbeitern gab es 8,8 Prozent mehr Freistellungen als es der Norm entsprechen würde. In 23,7 Prozent der Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern gab es zu wenige Freistellungen.

Traditionell sind in den Betriebsräten viele Gewerkschaftsmitglieder vertreten. Das bestätigte sich auch wieder bei der Wahl im vergangenen Jahr: 58,7 Prozent der Betriebsratsmitglieder sind Mitglied in einer Gewerkschaft. Im Westen ist der Anteil mit 60,3 Prozent deutlich höher als im Osten mit 48,3 Prozent.

Die IW-Betriebsratswahlumfrage 2018 steht im Internet zum Download zur Verfügung.

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