Zwei Tage zuvor hatte der Ausschuss noch Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. So wurde das Mindestalter für die Wahlberechtigung von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Darüber hinaus wurde klargestellt, dass die Verschwiegenheitspflichten der oder des Datenschutzbeauftragten auch Informationen umfassen, deren Bekanntgabe an den Arbeitgeber die interessenvertretungsrechtliche Unabhängigkeit des Betriebsrats berühren.
Des Weiteren wurde auch noch beim Unfallversicherungsschutz für Homeoffice-Tätigkeiten nachgebessert. Der erstreckte sich bisher auf sogenannte Betriebswege, etwa zum Drucker in einem anderen Raum, aber nicht auf Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang. Das sei im Betrieb anders, argumentierte der Ausschuss, und hielt daher eine Gleichbehandlung für geboten. Außerdem wurde der Unfallversicherungsschutz bei einer Homeoffice-Tätigkeit auch auf Wege ausgedehnt, die die Beschäftigten zur Betreuung ihrer Kinder außer Haus zurücklegen.
FDP, Grüne und Linke hatten noch einige Änderungsanträge vorgelegt, mit denen sie jedoch allesamt nicht durchdrangen. Die Liberalen hatten gefordert, die Online-Wahl von Betriebsräten zu ermöglichen. Generell sollte die Betriebsratsarbeit ihrer Auffassung nach digital so gestaltet werden können, dass die Betriebsräte auch dauerhaft und rechtssicher mittels Video- oder Telefonkonferenz arbeiten und Beschlüsse auf diesem Weg fassen können.
Die Linke setzte sich unter anderem für eine Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung und einen besseren Schutz für Betriebsräte ein. Sie wollte deren formelle Arbeitsbedingungen verbessert und ihren Kündigungsschutz ausgebaut sehen. Unterdessen verlangten die Grünen ein entschiedeneres Vorgehen der Bundesregierung gegen Tendenzen, Mitbestimmung zu unterlaufen. Arbeitnehmer, die Betriebsratswahlen in einem Betrieb erstmalig initiieren wollen, sollten dies bei einer unabhängigen Stelle ankündigen können.
Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen ist hier abrufbar.
Der verabschiedete Gesetzentwurf kann auf den Seiten des Bundestages heruntergeladen werden.
Am 28.05. befasst sich der Bundesrat mit dem Vorhaben.