Betriebsratswahl
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Aktuelle Nachrichten, Gerichtsentscheidungen und Praxistipps zu Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratswahlen. Zudem zeigen wir mögliche Fallstricke auf.
Bei einer Betriebsratswahl wählen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Betrieb ihre Interessenvertretung, den Betriebsrat. Dieser vertritt die Belange der Mitarbeitenden gegenüber dem Arbeitgeber und hat dazu gesetzlich verbriefte Rechte, die im Betriebsverfassungsgesetz geregelt sind.
Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre statt (§ 13 Abs. 1 BetrVG). Sie werden immer in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai des entsprechenden Jahres durchgeführt. Nachdem zuletzt Betriebsratswahlen im Jahr 2022 stattfanden, stehen die nächsten bundesweiten regelmäßigen Betriebsratswahlen in der Zeit vom 01.03.2026 – 31.05.2026 an.
Vor der Wahl eines Betriebsrates muss zunächst ein Wahlvorstand bestellt werden.
Außerhalb dieses gesetzlich festgelegten Zeitraumes ist ein Betriebsrat gemäß § 13 Abs. 2 BetrVG zu wählen, wenn
- sich innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten nach dem letzten Wahltag die Anzahl der regelmäßig im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig Beschäftigte verändert hat,
- sich die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder selbst nach dem Eintritt sämtlicher Ersatzmitglieder derart verändert hat, dass sie nicht mehr der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanzahl von Betriebsratsmitgliedern für den betreffenden Betrieb entspricht,
- der Betriebsrat während seiner Amtszeit mit Mehrheit selbst seinen Rücktritt beschließt,
- die Betriebsratswahl erfolgreich angefochten wurde,
- der Betriebsrat durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst wurde oder im Betrieb noch kein Betriebsrat bestanden hat und erstmalig gewählt werden soll, was grundsätzlich jederzeit möglich ist.
Weitere Details, alle rechtlichen Vorgaben sowie Arbeitshilfen und Praxistipps zur Vorbereitung einer Betriebsratswahl, finden sich in unserem Leitfaden „Betriebsratswahl von A-Z“.
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