Die Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern ist eigentlich bereits abgelaufen. Aktiv geworden ist Deutschland bislang jedoch noch nicht. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hin, der sich seit langem für ein Whistleblower-Schutzgesetz ausspricht und nun die neue Regierung auffordert, ein Schutzgesetz vorzulegen.

Beschäftigte, die über Missstände informieren, benötigen Rechtssicherheit. Daran besteht für DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel kein Zweifel. Sie spricht aus, was der Gewerkschaftsbund von der Ampel-Regierung erwartet: Die Perspektive der Beschäftigten soll im Gesetzgebungsverfahren in den Mittelpunkt gestellt werden und es soll ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden, „der den Namen eines Schutzgesetzes verdient“.

Seit Jahren seien Personen, die in ihren Betrieben Missstände aufdecken und anzeigen würden, gefährdet. Oft würden sie dafür am Arbeitsplatz schikaniert und müssten im schlimmsten Fall sogar mit Kündigung und Strafverfolgung rechnen, so Anja Piel. Ein Unding für den DGB. Denn „wer den Mut hat, Betrug, Korruption, Veruntreuung und andere kriminelle Machenschaften aufzudecken“, müsse vielmehr ermuntert und geschützt werden.

Bislang sei „eine vernünftige Regelung“ für Whistleblowerinnen und Whistleblower „am Widerstand der Wirtschaft“ gescheitert. Jetzt erwartet die Arbeitnehmerorganisation „von der neuen Regierung die Durchsetzungsstärke, die der Großen Koalition ganz offensichtlich gefehlt hat“.

DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel verdeutlicht: „Wir brauchen ein umfassendes Schutzgesetz, das auf sämtliche Meldungen angewendet werden kann, bei denen der Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit angezeigt wird. Das gilt ganz besonders bei Meldungen über Verstöße gegen individuelle oder kollektive Arbeitnehmerrechte inklusive des Sozialrechts. Denn es liegt im Interesse der Allgemeinheit, dass diese Rechte gewahrt bleiben.“

Nach der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, könnten sich Hinweisgebende unmittelbar an externe Stellen wenden. Daraus ist laut Anja Piel zu schlussfolgern, dass eine Meldung an unternehmensinterne Kanäle immer freiwillig bleiben müsse. Dies müsse sich auch im nationalen Whistleblower-Schutzgesetz niederschlagen. Mit dem effektiven Schutz für die Hinweisgebenden müsse eine Beweislastumkehr zu ihren Gunsten verbunden werden.

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