Danach sollten betroffene Beschäftigte bei einem konkreten Corona-Verdacht nach Hause gehen und ihren Hausarzt informieren. In welchen Fällen ein begründeter Verdacht besteht, erklärt der Flyer ebenfalls: Beispielsweise, wenn die Person akute respiratorische Symptome oder unspezifische Allgemeinsymptome zeigt und in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte. Bis zum Vorliegen eines Testergebnisses muss der Mitarbeiter in häusliche Quarantäne.
Um den Rest der Belegschaft zu schützen, sollten alle Kontaktflächen des Betroffenen gründlich gereinigt und gegebenenfalls desinfiziert werden. Darüber hinaus ist es laut DGUV wichtig, Personen, die unmittelbaren Kontakt zu dem Mitarbeiter hatten, zu ermitteln: „Sollte sich der Verdacht einer Erkrankung bestätigen, müssen die Namen dieser Personen an das Gesundheitsamt übermittelt werden.“
Fällt der Test positiv aus, meldet der Hausarzt das Ergebnis dem Gesundheitsamt, das dann wiederum Kontakt mit dem Betrieb aufnimmt. In Absprache mit dem Arbeitgeber kann es weitere Regelungen treffen. Sofern keine Behandlung im Krankenhaus notwendig ist, muss der Mitarbeiter 14 Tage in häuslicher Quarantäne bleiben. Der Arbeitgeber sollte in dieser Zeit in Kontakt mit dem Betroffenen bleiben, um Fragen zu Freistellung, Lohnfortzahlung, Heimarbeit oder Kontaktpersonen zu klären.
Neben einer ausführlichen Darstellung aller notwendigen Schritte bei einem Verdachtsfall enthält die Broschüre auch Hinweise zu hygienischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen sowie Kontaktdaten von wichtigen Ansprechpartnern.