Im Kampf um gute Arbeitskräfte müssen Arbeitgeber heutzutage attraktiv sein und bleiben. Anderenfalls gelingt es ihnen nicht, neue Bewerberinnen und Bewerber zu überzeugen und verlieren schlimmstenfalls sogar Personal an Wettbewerber. Ein Mittel hierfür stellen Incentives und Benefits dar. Das sind betriebliche Leistungen des Arbeitgebers, welche zusätzlich zum normalen Gehalt gewährt werden. Hier lesen Sie, ob und inwieweit der Betriebsrat bei Incentives und Benefits mitbestimmen kann.
Der Fachkräftemangel betrifft immer mehr Branchen und Berufe. Kein Wunder, dass die Ansprüche von Bewerberinnen und Bewerber in den letzten Jahren gestiegen sind. Mittlerweile müssen Unternehmen Bewerberinnen und Bewerber von sich überzeugen und nicht umgekehrt. Dabei wird ein gutes Gehalt inzwischen als selbstverständlich betrachtet. So entscheiden nicht selten zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers, ob sich Bewerberinnen und Bewerber für das Unternehmen entscheiden sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich mit dem Unternehmen verbunden fühlen und langfristig bleiben. Die Rede ist von sog. Incentives und Benefits.
Das versteht man unter Incentives und Benefits
Beide Begriffe werden häufig synonym verwendet. Tatsächlich gibt es Ähnlichkeiten, aber auch Unterschiede:
Der Begriff Benefits (deutsch: Vorteile) bezeichnet nicht-monetäre Zusatzleistungen, die Beschäftigte zusätzlich zu ihrem regulären Gehalt erhalten, ohne eine direkte Gegenleistung erbringen zu müssen.
Unter Incentives (deutsch: Anreize) versteht man hingegen monetäre (z.B. Prämie, Bonus) oder nicht-monetäre Belohnungen (Sachleistungen), welche Beschäftigte aufgrund besonderer Leistungen oder Arbeitsergebnisse zusätzlich bekommen.
Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Der gemeinsame Zweck von Benefits und Incentives besteht in der Förderung der Mitarbeitermotivation. Der Hauptunterschied zwischen den beiden Zusatzleistungen liegt insbesondere darin, dass Incentives in der Regel an Bedingungen geknüpft sind, wie z.B. eine besondere Leistung des betreffenden Mitarbeiters, wohingegen Benefits bedingungslos und leistungsunabhängig für jeden Beschäftigten im Unternehmen gewährt werden. Incentives dienen vor allem als Anreiz zu besseren Leistungen, während Benefits vorrangig als Mittel zur allgemeinen Mitarbeiterbindung angesehen werden.
Praxisbeispiele für Benefits und Incentives
Je nach Branche und Größe bieten inzwischen viele Unternehmen zahlreiche Benefits und Incentives. Besonders beliebt sind dabei Leistungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben (Work-Life-Balance).
Etablierte Praxisbeispiele für Benefits und Incentives sind insbesondere
- flexible Arbeitsmodelle (z. B. 4-Tage-Woche, Gleitzeit),
- Mobiles Arbeiten bzw. Homeoffice,
- Mobilitätsangebote (z.B. Jobtickets, Tankgutscheine, Jobrad, Fahrtkostenzuschüsse, Dienstwagen),
- familienfreundliche Angebote (z.B. Kinderbetreuung, zusätzlicher Vaterschaftsurlaub),
- Maßnahmen zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung (z.B. Fortbildungs- und Weiterbildungsangebote, Coachings, Maßnahmen der Karriereplanung),
- Maßnahmen zur betrieblichen Altersvorsorge (z.B. Direktversicherung),
- finanzielle Vergünstigungen (z.B. Personalrabatte, Freikarten für sportliche und kulturelle Events),
- finanzielle Zusatzleistungen (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Jubiläumszuwendung),
- günstige Arbeitgeberdarlehen,
- Leistungen im Hinblick auf die Mitarbeiterverpflegung (z.B. Kantine, Essensgutscheine, Obst und Getränke),
- geförderte Fitness- und Gesundheitsangebote (z.B. Übernahme von Kosten für das Fitnessstudio, Betriebssportveranstaltungen),
- Möglichkeit einer längeren persönlichen Auszeit (sog. Sabbaticals),
- gemeinsame betriebliche Veranstaltungen (z.B. Teamevents, Sommerfest, Weihnachtsfeier)
- Prämien für erfolgreich angeworbene Mitarbeiter und
- Maßnahmen zur persönlichen Danksagung (z.B. Dankeskarten, Feedback-Mails)
Achtung:
Bei der Einführung und Ausgestaltung von Benefits und Incentives sollten unbedingt die jeweiligen sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Bedingungen und Folgen beachtet werden. Diese sind durchaus sehr unterschiedlich und können dazu führen, dass sie für das Unternehmen und/oder für die Beschäftigten attraktiv oder unattraktiv erscheinen.
Kein allgemeiner arbeitsrechtlicher Anspruch
In arbeitsrechtlicher Hinsicht gibt es keinen allgemeinen arbeitsrechtlichen Anspruch der Beschäftigten auf solche Benefits und Incentives…
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Autor: Ingo Mrowka, LL.M.,
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Jüchen