Die DIW-Studie zum Mindestlohn verdeutlicht, dass besonders die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gastgewerbe, im Einzelhandel, von Dienstleistern oder in der Leih- und Zeitarbeit unterhalb des Mindestlohns bezahlt werden.
„Frauen werden häufiger … unterhalb des Mindestlohns bezahlt als Männer, ausländische Beschäftigte häufiger als inländische, junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis 24 Jahre häufiger als ältere, Beschäftigte in Ostdeutschland häufiger als in Westdeutschland und solche in Klein- und Kleinstbetrieben häufiger als in größeren Betrieben“, heißt es aus dem DIW. Basis der Studie sind die Daten des sozio-oekonomischen Panels (SOEP) für das Jahr 2017.
Im Jahr 2017 war der Mindestlohn von 8,50 Euro auf 8,84 Euro die Stunde angehoben worden – zumindest auf dem Papier. Doch nicht für die mindestens 1,3 Millionen, die in ihrer Hauptbeschäftigung niedriger bezahlt worden sind; auch nicht für die 500.000 Frauen und Männer, die in ihrem Nebenjob schlechter als mit dem Mindestlohn honoriert wurden.
Die Studienautoren schlagen neben verstärkten Kontrollen in den Betrieben eine „Fair Pay“-Plakette vor, um Arbeitsgeber zu motivieren, den Mindestlohn tatsächlich zu bezahlen. Die Plaketten-Idee wird mit den mangelnden Kontrollen untermauert. Diese müssten flächendeckend und intensiv erfolgen, doch mangele es an Personal.
Mit einer „Fair Pay“-Plakette sollten Arbeitgeber ausgezeichnet werden, die die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten transparent dokumentieren und sie korrekt entlohnen. „Die Verbraucherinnen und Verbraucher könnten dann mit ihrem Geldbeutel etwas bewegen, da sie sich bewusst dafür entschieden können, zum Beispiel in Restaurants mit der „Fair Pay“-Plakette zu essen“, so die Wissenschaftler.
Die Studie zur Mindestlohnumgehung kann auf der Webseite des DIW aufgerufen werden.