Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Worum geht es?
Bis zum Jahr 2005 gab es in unserer Firma eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers bezüglich eines Weihnachtsgeldes. Seit 2006 gibt es das nicht mehr. Hat sich diesbezüglich arbeitsrechtlich etwas geändert, sodass man auf diese freiwillige Zahlung wieder bestehen kann?
Und das sagt der Experte!
Wenn Weihnachtsgeld bis 2005 tatsächlich freiwillig gezahlt wurde, besteht für die Zukunft kein Anspruch. Allerdings hat es zwischenzeitlich einige Urteile des BAG gegeben, wonach Arbeitnehmern trotz angeblicher Freiwilligkeit ein Anspruch zustand. Insbesondere hat das BAG am 30.07.2007 – AZ: 10 AZR 606/07 – entschieden, dass eine kombinierte Freiwilligkeits- und Widerrufsregelung im Arbeitsvertrag unwirksam ist und den Anspruch nicht ausschließt. Maßgeblich ist aber insofern der genaue Wortlaut in der entsprechenden Rechtsgrundlage.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Antworten nur um eine kurze, erste Einschätzung des Sachverhaltes handelt und nicht um eine abschließende anwaltliche Beratung. Im übrigen gelten Nutzungsbedingen & Datenschutzerklärung des Expertenrat.