Betriebsratswahl – Dürfen befristet Beschäftigte wählen und gewählt werden?
Worum geht es?
Wir müssen aufgrund von Umstrukturierungen mit Bildung eines neuen Betriebs an einem bestehenden Standort einen neuen Betriebsrat für den neuen Betrieb wählen. Derzeit haben wir noch ein Übergangsmandat aus dem alten Betrieb und möchten daher jetzt die Wahl einleiten. Wir haben viele neue Kollegen eingestellt, welche einen befristeten Arbeitsvertrag haben. Wenn diese übernommen werden, nach derzeitigem Stand werden dies alle sein, erhalten diese einen unbefristeten Arbeitsvertrag.Meine Frage hierzu: Die neuen Kollegen sollen die Möglichkeit haben, sich für die Wahl aufstellen zu lassen und auch wählen zu können. Was für Fristen müssen wir hier beachten bezüglich der Entfristung des Arbeitsvertrags? Ab wann dürfen die neuen Kollegen sich zur Wahl aufstellen lassen (ist dies schon jetzt zum Zeitpunkte möglich, wo der Arbeitsvertrag noch befristet ist) und ab wann dürfen diese wählen?
Das sagt der Experte!
Die rechtliche Grundlage für die Lösung Ihrer Fragen steht in § 7 BetrVG und § 8 BetrVG, wo die Wahlberechtigung (wer wählen darf) und die Wählbarkeit (wer gewählt werden darf) geregelt sind.Bei der Wahlberechtigung kommt es nur auf das Bestehen des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der Wahl an. Bei der Wählbarkeit muss noch eine mindestens 6-monatige Betriebszugehörigkeit dazukommen, wobei im Zusammenhang mit Umstrukturierungen auf diese Betriebszugehörigkeit auch Zeiten angerechnet werden, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns angehört hatSofern am Wahltag das Arbeitsverhältnis noch besteht, darf auch ein befristet Beschäftigter wählen. Wenn am Wahltag das Arbeitsverhältnis noch besteht und mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit vorliegen, darf ein befristet Beschäftigter auch gewählt werden. Da die Übernahme der befristet Beschäftigten nach derzeitigem Stand beabsichtigt ist, können die betroffenen Kollegen auch kandidieren. Sollte doch ein Kollege nach Ablauf der Befristung ausscheiden, müsste er von der Wählerliste gestrichen werden und dürfte auch nicht mehr kandidieren.
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