Rund 4.000 Beschäftigte in 25 Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg profitieren den Angaben zufolge rückwirkend zum 01.01.2024 von der Vereinbarung zum Manteltarifvertrag. Darunter sind beispielsweise Rettungsdienste, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen.
Spätestens bis zum Januar 2025 werden mindestens 40 weitere Unternehmen mit gut 8.000 Beschäftigten in diesen beiden Bundesländern dem überregionalen Manteltarifvertrag beitreten. Derzeit befinden sich diese Unternehmen laut einer Mitteilung noch in Refinanzierungsverhandlungen zur Tarifeinführung. Perspektivisch soll der Geltungsbereich des Regelwerks zudem auch auf weitere Bundesländer ausgedehnt werden.
Sylvia Bühler, Bundesvorstandsmitglied bei Ver.di, freut sich über den Abschluss des überregionalen Manteltarifvertrags: „Die Beschäftigten im Sozial- und Gesundheitswesen haben für ihre … belastende Arbeit gute Arbeitsbedingungen und die Sicherheit eines Tarifvertrages verdient.“
Auch Sebastian Jeschke, Vorstand der Paritätischen Tarifgemeinschaft, ist zufrieden: „Es ist uns gelungen ein modernes … Tarifwerk zu schaffen, durch das die Attraktivität von Paritätischen Arbeitgebern weiter gestärkt und dauerhaft gesichert wird.“
Zu den wesentlichen Eckpunkten des Manteltarifvertrags gehören beispielsweise:
- Mindestens 30 Tage Urlaub im Jahr und eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden;
- Schrittweise Senkung der Höchstarbeitszeitz auf 42 Stunden für Rettungsdienstler (inklusive Bereitschaftszeiten);
- Festgeschriebener Sonderurlaub für Nacht- und Schichtarbeit oder
- Steigendes Einkommen mit steigender Berufserfahrung.
In Baden-Württemberg und NRW gelten nun sowohl Mantel- als auch Entgelttarifverträge. Der Geltungsbereich des Manteltarifvertrags soll auf weitere Bundesländer ausgedehnt werden. Durch einheitliche Rahmenbedingungen, wie sie in einem Bundesmanteltarifvertrag fixiert werden, wird aus Sicht der Verhandlungspartner Transparenz geschaffen werden Ungleichheiten beseitigt.
Die gemeinsame Erklärung von PTG und Ver.di steht hier zum Download bereit.