Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hat gleichzeitig, wie Cockpit und DJV auch, beim Bundesverfassungsgericht den Antrag gestellt, die Anwendung des Gesetzes bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde auszusetzen. „Das Tarifeinheitsgesetz richtet sich faktisch gegen eine berufsspezifische gewerkschaftliche Interessenvertretung, wie sie der Marburger Bund verkörpert“, sagte der Vorsitzende Rudolf Henke. Dieser Angriff auf die Grundrechte der Mitglieder könne nicht geduldet werden.
Der Gesetzgeber folge einem „paternalistischem Leitbild“. Er beschränke das Recht von Minderheitsgewerkschaften, Arbeitskampfmaßnahmen einzusetzen, um Tarifforderungen Nachdruck zu verleihen. Damit würden sie „zwangsläufig an Attraktivität einbüßen“. Insbesondere mit der Mehrheitsregel verbundene Nachteile hätten sich bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eingestellt, deutete Henke an.
„Mit der Unterschrift des Bundespräsidenten unter das Gesetz zur Tarifeinheit hat die Bundesregierung die letzte Hürde genommen ein Grundrecht abzuschaffen“, kommentierte Ilja Schulz, Präsident der Vereinigung Cockpit. Das Argument, es ginge lediglich um eine „Ausgestaltung eines Grundrechtes“, sei falsch. Vielmehr stelle das Gesetz ein Grundrecht unter Mehrheitsvorbehalt.
Michael Konken, Bundesvorsitzender des DJV, äußerte sich ähnlich: „Wir lehnen die Tarifeinheit entschieden ab, weil sie die grundgesetzlich garantierte freie Entfaltung von Gewerkschaften stark einschränkt und eine bestens funktionierende Praxis ohne Not gefährdet.“ Mit dem Antrag auf einstweilige Anordnung solle verhindert werden, dass das Gesetz bis zur Entscheidung der Verfassungsrichter „irreparablen Schaden anrichtet“, ergänzte der Münsteraner Rechtsprofessor Bernd Holznagel, der die juristischen Interessen des DJV vertritt.