Lohngestaltung - Grenzen betrieblicher Mitbestimmung

Information

1. Allgemeines

So wie es wichtig ist, zu wissen, wann ein Mitbestimmungsrecht besteht, ist auch die Kenntnis darüber, wann es nicht besteht von praktischem Nutzen. Dabei ist selbst der gesetzliche Vorbehalt aus § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG "soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht" nur von begrenztem Aussagewert.

2. Vorüberlegungen des Arbeitgebers

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates hängt von dem Maß an Konkretisierung ab, das die lohnpolitischen Überlegungen des Unternehmers bereits angenommen haben.

Dem Arbeitgeber ist es deshalb nicht verwehrt, in seinem Betrieb ohne Beteiligung


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