Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: ChemG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
(Chemikaliengesetz - ChemG) 1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3498, 3991)

Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 313)

Inhaltsübersicht §§
Erster Abschnitt
Zweck, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Weiterlesen mit BetriebsratsPraxis24+

Bitte loggen Sie sich in Ihr Nutzerkonto ein, um auf alle Inhalte des Wissenspools zuzugreifen.

BetriebsratsPraxis24+ ist Ihre Adresse für erfolgreiche Mitbestimmung. Bleiben Sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber und profitieren Sie von praxisnahem Fachwissen.

  • Über 4.000 Expertenbeiträge zu allen wichtigen Themen der Betriebsratsarbeit
  • Arbeitnehmerorientierter BetrVG-Kommentar auf dem neuesten Stand
  • Über 300 Arbeitshilfen: Checklisten, Mustertexte etc.
  • Fortlaufend aktualisierte Gesetze und Urteile im Wortlaut

Sie sind bereits Abonnent?

Sie möchten BetriebsratsPraxis24+ ausprobieren?