Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 28.07.2020, Az.: 1 ABR 18/19
Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG bei Duldung kollektiver Mehrarbeit durch den Arbeitgeber; Erfordernis der Einzelfallprüfung bei behaupteter Duldung von Überstunden durch den Arbeitgeber; Anforderungen an die drohende Wiederholungsgefahr bei einem Unterlassungsbegehren des Betriebsrats wegen Verletzung eines Mitbestimmungsrechts
Gericht: BAG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 28.07.2020
Referenz: JurionRSonRS 2020, 38251
Aktenzeichen: 1 ABR 18/19
ECLI: ECLI:DE:BAG:2020:280720.B.1ABR18.19.0

Verfahrensgang:

vorgehend:

LAG München - 21.03.2019 - AZ: 4 TaBV 57/18

ArbG München - 29.06.2018 - AZ: 36 BV 217/17


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