Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.07.2018, Az.: 4 AZR 533/17
Urt. v. 11.07.2018, Az.: 4 AZR 533/17
Keine Erfassung von Haustarifverträgen bei arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel auf Flächentarifverträge; Zwingende Geltung von Betriebsvereinbarungen unbeachtlich einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Keine Erfassung von Haustarifverträgen bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf Flächentarifverträge und Gesamtbetriebsvereinbarungen bzw. Betriebsvereinbarungen; Günstigkeitsprinzip mit Sachgruppenvergleich bei Geltung mehrerer Tarifvorschriften für ein Arbeitsverhältnis
Rechtsgrundlage:
Fundstellen:
BAGE 163, 175 - 182
BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 533/17
Orientierungssatz:
1.
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