Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.07.2018, Az.: 4 AZR 533/17
Keine Erfassung von Haustarifverträgen bei arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel auf Flächentarifverträge; Zwingende Geltung von Betriebsvereinbarungen unbeachtlich einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Keine Erfassung von Haustarifverträgen bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf Flächentarifverträge und Gesamtbetriebsvereinbarungen bzw. Betriebsvereinbarungen; Günstigkeitsprinzip mit Sachgruppenvergleich bei Geltung mehrerer Tarifvorschriften für ein Arbeitsverhältnis
Gericht: BAG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 11.07.2018
Referenz: JurionRSonRS 2018, 39819
Aktenzeichen: 4 AZR 533/17
ECLI: [keine Angabe]

Rechtsgrundlage:

§ 77 Abs. 4 BetrVG

BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 533/17

Orientierungssatz:

1.


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