Art. 21 GMG
Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: GMG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Art. 21 GMG – Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Die Apothekenbetriebsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 1995 (BGBl. I S. 1195), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 2 der Verordnung vom 18. Oktober 1999 (BGBl. I S. 2059), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    Dem § 1 wird folgender Absatz 3 angefügt:

    "(3) Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3396) und die Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung vom 24. Juni 2002 (BGBl. I S. 2131), jeweils in der geltenden Fassung, bleiben


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