Arbeitskampf - Streik

Information

1. Allgemeines

Der Streik ist das klassische Arbeitskampfmittel der Arbeitnehmer. Die Formen kollektiver Arbeitsniederlegung sind vielfältig. Das geht vom kurzen Warn- über den Wellen- bis hin zum groß angelegten Flächenstreik - eine Erscheinung, die in den vergangenen Jahren allerdings immer weniger zu beobachten ist. Wie alle Arbeitskampfmaßnahmen wird auch das Streikrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG abgeleitet.

2. Begriffsbestimmung

Das deutsche Wort Streik ist abgeleitet aus dem englischen "strike", was als Verb zunächst angreifen, stoßen oder schlagen und als Nomen Angriff, Stoß oder Schlag bedeutete. Heute steht das englische "to strike" auch für streiken und "the strike" für Streik.

In weitere Elemente zerlegt könnte man sagen, ein (rechtmäßiger) Streik ist eine

  • gewerkschaftlich organisierte und geführte

  • planmäßig


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