Der Betroffene, der für die Linken in den Bundestag einziehen will, bewarb sich im April als Bestücker für Digitaldruckmaschinen bei einem Modellauto-Hersteller. Die Chefin höchstpersönlich sagte ihm noch am selben Tag per E-Mail ab: Die sehr kleinen und filigranen Teile seien „eher etwas für flinke Frauenhände“. Sie bat um Verständnis, dass er für die Stelle nicht infrage komme.
Gegenüber der Bild-Zeitung echauffierte er sich: „In Deutschland gehört diskriminierenden Firmen auf die Finger gehauen.“ Man lese öfter von Diskriminierung bei Frauen. Er hätte aber nie erwartet, dem irgendwann selbst ausgesetzt zu sein. Die Forderung nach Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von drei Monatsgehältern, mindestens aber 8.000 Euro, lehnte die Firmenchefin ab. Sie habe einen bildlichen Ausdruck verwendet und niemanden beleidigen wollen.
Apropos flinke Hände: In diesem Zusammenhang entbehrt es nicht einer gewissen Kuriosität, was die Badische Zeitung berichtet: Der Mann habe selbst schon einmal 8.000 Euro zahlen müssen, weil er betrunken einen Polizisten geschlagen haben soll. Seine Schilderung des Abends sehe anders aus, doch habe er einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft akzeptiert.
Die Güteverhandlung vor dem Nürnberger Arbeitsgericht scheiterte. Dort sagte die Verfasserin der E-Mail einem Gerichtssprecher zufolge, dass die Formulierung „nicht glücklich gewählt“ gewesen sei. Das Gericht erkannte eine strafbewehrte Diskriminierung und sah die Zahlung der ersten beiden Monatsgehälter, die er bei einer Anstellung bekommen hätte, als angemessen an. Das entspricht etwa 3.000 Euro brutto.
Der juristischen Vertretung der Firma war diese Summe zu hoch. Sie hat eine Spende in dreistelliger Höhe für einen guten Zweck vorgeschlagen, um den Streit beizulegen. Kommt es zu keiner Einigung, könnte sich das Verfahren einige Monate hinziehen. Das Unternehmen hat nun erst einmal bis September Zeit, seine Argumente schriftlich darzulegen.