Aus Hartz IV wird Bürgergeld. Aus Sicht von Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil, der kürzlich Eckpfeiler einer möglichen Neuregelung vorstellte, ist dies die „größte Sozialstaatsreform seit 20 Jahren“. Das Bürgergeld solle dem Einzelnen besser helfen einen Arbeitsplatz zu finden: durch Qualifizierung, Weiterbildung und zielgerichtete Unterstützung.

Konkret wolle man mit dem Bürgergeld Menschen „besser, gezielter und schneller in Arbeit bringen“. Ermöglicht werden soll u.a. die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt „zum Beispiel durch das Nachholen eines Berufsabschlusses“. Die Inanspruchnahme staatlicher Hilfe soll künftig zudem mit weniger Bürokratie als bisher verbunden sein und – ganz wichtig – die Leistungen sollen angemessen sein.

Das künftige Bürgergeld zeichnet sich den Angaben zufolge durch drei Schwerpunkte aus: Durch ein neues Miteinander, aus dem neue Chancen auf Arbeit erwachsen; durch mehr Sicherheit und mehr Respekt für die Lebensleistung sowie durch höhere Regelsätze und neu zu bestimmende Sanktionen.

Im Einzelnen soll Vertrauen künftig Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Arbeitssuchenden und Jobcenter sein. In der sogenannten Vertrauenszeit, das sind die ersten sechs Monate der Arbeitssuche, sollen künftig keine Leistungen mehr gemindert werden.

Beendet werden soll auch die rasche Überprüfung des Vermögens und der Angemessenheit der Wohnung: In Zukunft soll dies erst erfolgen, wenn das Bürgergeld zwei Jahre lang bezogen worden ist. Nach dieser Karenzzeit soll das sogenannte Schonvermögen hochgesetzt werden und die Altersvorsorge soll besser geschützt werden.

Künftige Höhe der Regelsätze noch offen

Die Regelsätze sollen nach dem Willen von Heil ab Januar 2023 „angemessen und deutlich steigen“. Außerdem werden „die Vorgaben für Leistungsminderungen auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 neu geregelt“, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Karlsruher Richter hatten seinerzeit entschieden, dass das Arbeitslosengeld II bei Pflichtverletzungen um nicht mehr als um 30 Prozent gesenkt werden darf (Az.: 1 BvL 7 16).

Gewerkschaften begrüßten das Vorhaben in weiten Teilen: Die „vorgestellten Eckpunkte zum Bürgergeld haben das Zeug, dass alte Hartz-IV-System weitgehend zu überwinden. Wer seine Arbeit verliert, ist substanziell besser abgesichert und muss mit dem Bürgergeld keine großen Ängste mehr vor sozialem Abstieg haben“, sagte etwa die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi. Sie forderte zugleich eine Erhöhung der Regelsätze, da die Reform ansonsten „halbherzig“ bliebe. 

In der Ampelkoalition selbst gibt es bislang noch keinen Konsens über Höhe und Berechnungsmodalitäten der Leistungssätze sowie den Umgang mit Sanktionen. Zudem ist eine Gesetzesänderung zustimmungspflichtig, muss also auch den Bundesrat passieren.

 

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