Die SVP betrieb den städtischen Linienbusverkehr in Pforzheim bis 2016. Der Betrieb ging danach auf die Bahntochter RVS über, während die SVP ihre Stilllegung zum 31. Dezember beschloss. Ver.di forderte bereits lange vorher den Abschluss eines Sozialtarifvertrags, um die sozialen Folgen für die zu kündigenden Arbeitnehmer der SVP zu mildern. Um ihre Argumente zu unterstreichen, bestreikte sie die SVP zwischen dem 9. März und dem 1. Juli 2016 an insgesamt 34 Tagen.
Die Stadt als Rechtsnachfolger der SVP stuft die Streiks als rechtswidrig ein, da die Gewerkschaft gegen ihre aus anderen Tarifverträgen resultierende Friedenspflicht verstoßen habe. Zudem seien unzulässige Kampfforderungen erhoben worden. Ver.di habe mit dem Streik darüber hinaus „rechtswidrig Forderungen gegenüber der Stadt Pforzheim als unbeteiligter Dritten durchsetzen wollen“. Für die SVP Gründe genug, Schadenersatz in Höhe von knapp 2,1 Millionen Euro geltend zu machen.
Nach dem Arbeitsgericht (ArbG) Pforzheim wies nun auch das LAG die Klage ab. Beide Gerichte hielten den Streik für rechtmäßig. Zum einen läge kein Verstoß gegen die Friedenspflicht vor, zum anderen sei für rechtmäßige Ziele gestreikt worden. Auch die Einbeziehung der Stadt Pforzheim habe den Streik nicht rechtswidrig gemacht, heißt es beim LAG weiter. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits wurde Revision zum BAG zugelassen.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 20.02.2019 (Az.: 4 Sa 40/18).
Vorinstanz: Urteil des ArbG Pforzheim vom 05.04.2018 (Az.: 3 Ca 208/17).