Problem erkannt, doch nicht gebannt: So kann die Reaktion der Europäischen Kommission auf die Forderung von europäischen Gewerkschaftern, die Richtlinie 2009/38/EG („EBR-Richtlinie) zu ändern, zusammengefasst werden. Die europäischen Sozialpartner fordern gesetzliche Mindeststandards beim Recht auf Anhörung und Unterrichtung für 9,8 Millionen Angestellte und BeamtInnen. Die EU-Kommission allerdings lehnt eine Änderung dieser Richtlinie ab.
Die EU-Kommission benennt bestehende Schwachstellen, so heißt es in den EBR-News. Beispielsweise gebe es keine Liste mit (Mindest-)Informationen, die den Mitgliederinnen und Mitgliedern des Europäischen Betriebsrats (EBR) zur Verfügung gestellt werden müssen, auch fehlten zeitliche Vorgaben für den Ablauf eines Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens.
Diese und andere existierende Probleme will die EU-Kommission mit einem Praxishandbuch für EBR vermindern, durch Geld sowie das Sicherstellen „zentraler Bestimmungen der Richtlinie in den EU-Mitgliedstaaten“. Eine Gesetzesinitiative auf den Weg bringen will die Kommission allerdings nicht.
Der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) und die Europäische Union Unabhängiger Gewerkschaften (CESI) kritisieren die Kommission für ihre Verweigerungshaltung. Es fehlt ihnen das Verständnis dafür, dass die EU-Kommission nicht bereit ist, eine EU-Richtlinie über das Recht aller Beschäftigten auf Anhörung und Unterrichtung vorzuschlagen, „obwohl sie von den Sozialpartnern dazu aufgefordert wurde“.
Die Arbeitnehmervertreter formulieren deutlich. Für sie ist diese Entscheidung nur wenige Monate „nach der Proklamation der Europäischen Säule sozialer Rechte extrem enttäuschend“.
Da 9,8 Millionen Beschäftigte in den Regierungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten vom Recht auf Unterrichtung und Anhörung am Arbeitsplatz ausgenommen seien, hat der EGÖD im Mai eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eingereicht.
Ausführliche Informationen rund um die unterschiedlichen Haltungen zur Richtlinie 2009/38/EG können hier auf Mausklick in den EBR-News Nr. 2 / 2018 gelesen werden.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Beate Henes-Karnahl.