Worum geht es?
Gibt es allgemein gültige soziale Kriterien bei der Vergabe bei Urlaubszeiten? Gibt es eine Rangfolge? Und wenn ja, wie wird das gewertet/gewichtet? Was ist, wenn verschiedene Kriterien gegeneinander konkurrieren? Gibt es andere Gestaltungsmöglichkeiten?
Das sagt der Experte!
§ 7 BurlG bestimmt, dass bei der Festlegung des Urlaubs die Wünsche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen sind, sofern diesen Wünschen keine dringen betrieblichen Interessen entgegen stehen. Welche sozialen Kriterien zu berücksichtigen sind, wenn mehrere Mitarbeiter gleichzeitig Urlaub nehmen möchten und wie diese sozialen Kriterien zu bewerten sind, regelt das Gesetz jedoch nicht.
Deshalb haben die Betriebsparteien freie Hand, im Rahmen einer Betriebsvereinbarung entsprechende Schwerpunkte festzulegen und Urlaubsregelungen aufzustellen. Welches Kriterium Vorrang hat, hängt allein von den Wünschen und Bedürfnissen der Belegschaft ab, eine solche BV kann also völlig individuell ausgestaltet werden. Wenn verschiedene Kriterien gegeneinander konkurrieren, muss jedoch eine Reihenfolge festgelegt werden.
Praxistipp:
Weitere Informationen – u.a. verschiedene Checklisten und Mustertexte zum Thema „Urlaub und Mitbestimmung des Betriebsrates“ – finden angemeldete Leserinnen und Leser in unserem Wissenspool.