Landesarbeitsgericht Nürnberg
Urt. v. 11.10.2018, Az.: 5 Sa 100/18
Einbeziehung von Seiten der Betriebsratstätigkeit in die Bewertung der Arbeitsleistung im Arbeitszeugnis
Gericht: LAG Nürnberg
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 11.10.2018
Referenz: JurionRSonRS 2018, 55144
Aktenzeichen: 5 Sa 100/18
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

ArbG Bamberg - 29.09.2017 - AZ: 5 Ca 1146/16

Rechtsgrundlage:

GewO § 109

Fundstellen:

AA 2019, 108

AA 2019, 109

ArbR 2019, 285

NZA-RR 2019, 304-307

LAG Nürnberg, 11.10.2018 - 5 Sa 100/18

Tenor:

1) Das Urteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 29.09.2017, Aktenzeichen: 5 Ca 1146/16, wird teilweise aufgehoben und zur Klarstellung neu gefasst.

2) Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein unterzeichnetes, auf einem Original-Briefkopf ausgestelltes, wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis mit folgendem Inhalt auszustellen:

Arbeitszeugnis

Frau A., geboren am 11.02.1971, war vom 08.01.2001 bis 28.02.2017 in unserem B.. Elektrofachmarkt in Forchheim als Mitarbeiterin im Bereich Verwaltung/Warenwirtschaft tätig.

Zu den Hauptaufgaben von Frau A.


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