Urt. v. 11.10.2018, Az.: 5 Sa 100/18
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Bamberg - 29.09.2017 - AZ: 5 Ca 1146/16
Rechtsgrundlage:
Fundstellen:
AA 2019, 108
AA 2019, 109
ArbR 2019, 285
NZA-RR 2019, 304-307
LAG Nürnberg, 11.10.2018 - 5 Sa 100/18
Tenor:
1) Das Urteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 29.09.2017, Aktenzeichen: 5 Ca 1146/16, wird teilweise aufgehoben und zur Klarstellung neu gefasst.
2) Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein unterzeichnetes, auf einem Original-Briefkopf ausgestelltes, wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis mit folgendem Inhalt auszustellen:
Arbeitszeugnis
Frau A., geboren am 11.02.1971, war vom 08.01.2001 bis 28.02.2017 in unserem B.. Elektrofachmarkt in Forchheim als Mitarbeiterin im Bereich Verwaltung/Warenwirtschaft tätig.
Zu den Hauptaufgaben von Frau A.
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