Landesarbeitsgericht Köln
Urt. v. 12.09.2023, Az.: 4 Sa 12/23
Urt. v. 12.09.2023, Az.: 4 Sa 12/23
Festlegung des Streitgegenstands in der Klageschrift; Inhalt und Zweck des Arbeitszeugnisses; Selbstbindung des Arbeitgebers an ein Zwischenzeugnis; Darlegungs- und Beweislast für Bescheinigung unterdurchschnittlicher Leistungen im Zeugnis; Druck der ersten Seite eines Zeugnisses auf Geschäftspapier
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Köln - 29.11.2022 - AZ: 4 Ca 4218/22
Fundstellen:
AE 2023, 226-227
ArbRB 2024, 39
EzA-SD 16/2024, 6
StX 2024, 175
LAG Köln, 12.09.2023 - 4 Sa 12/23
Redaktioneller Leitsatz:
1. Nach § 253 Absatz 2 Nr. 2 ZPO muss die Klageschrift die bestimmte Angabe des Gegenstands und des Grundes des erhobenen Anspruchs sowie einen bestimmten Antrag enthalten. Die Klagepartei muss eindeutig festlegen,
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