Landesarbeitsgericht Hamm
Urt. v. 24.08.2023, Az.: 15 Sa 1033/22
Corona-Erkrankung und Quarantäne als objektives Hindernis zur Erbringung der Arbeitsleistung; Monokausalität i.S.d. § 3 EFZG bei individueller behördlich angeordneter Quarantäne; Schuldhaftes Handeln und Arbeitsunfähigkeit; Kein Verschulden bei Corona-Infektion eines nicht geimpften Arbeitnehmers wegen fehlender Kausalität; Kein Verschuldensmaßstab aus § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG bezüglich der Entgeltfortzahlung; Anzeige und Nachweis der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit
Gericht: LAG Hamm
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 24.08.2023
Referenz: JurionRSonRS 2023, 34980
Aktenzeichen: 15 Sa 1033/22
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2023:0824.15SA1033.22.00

Verfahrensgang:

vorgehend:

ArbG Rheine - 07.09.2022 - AZ: 3 Ca 530/22

Fundstellen:

AA 2023, 164

ArbR 2023, 521

FA 2023, 259

ZAP EN-Nr. 004/2024

LAG Hamm, 24.08.2023 - 15 Sa 1033/22

Amtlicher Leitsatz:

  1. 1.


Weiterlesen mit BetriebsratsPraxis24+

Bitte loggen Sie sich in Ihr Nutzerkonto ein, um auf alle Inhalte des Wissenspools zuzugreifen.

BetriebsratsPraxis24+ ist Ihre Adresse für erfolgreiche Mitbestimmung. Bleiben Sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber und profitieren Sie von praxisnahem Fachwissen.

  • Über 4.000 Expertenbeiträge zu allen wichtigen Themen der Betriebsratsarbeit
  • Arbeitnehmerorientierter BetrVG-Kommentar auf dem neuesten Stand
  • Über 300 Arbeitshilfen: Checklisten, Mustertexte etc.
  • Fortlaufend aktualisierte Gesetze und Urteile im Wortlaut

Sie sind bereits Abonnent?

Sie möchten BetriebsratsPraxis24+ ausprobieren?