Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TzBfG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
(Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) *)

Vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1966) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1174)

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

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