Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.04.2021, Az.: 8 AZR 279/20
Keine Einladung schwerbehinderter Bewerber zum Vorstellungsgespräch beim öffentlichen Arbeitgeber bei offensichtlichem Fehlen der fachlichen Eignung; Grundsatz der "Bestenauslese" des Art. 33 Abs. 2 GG im öffentlichen Dienst; Inhaltliche Anforderungen an die Erstellung eines Anforderungsprofils für eine Stelle im öffentlichen Dienst; Zulässigkeit der Bestimmung einer Mindestnote des geforderten Ausbildungsabschlusses in der Stellenausschreibung; Darlegungs- und Beweislast des öffentlichen Arbeitgebers für die Entbehrlichkeit der Einladung zum Vorstellungsgespräch eines schwerbehinderten Bewerbers
Gericht: BAG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 29.04.2021
Referenz: JurionRSonRS 2021, 40774
Aktenzeichen: 8 AZR 279/20
ECLI: ECLI:DE:BAG:2021:290421.U.8AZR279.20.0

Verfahrensgang:

vorgehend:

LAG Berlin-Brandenburg - 21.02.2020 - AZ: 12 Sa 1671/19

ArbG Berlin - 30.07.2019 - AZ: 58 Ca 16060/18


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