Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.03.2020, Az.: 5 AZR 36/19
Urt. v. 18.03.2020, Az.: 5 AZR 36/19
Fahrten des Außendienstmitarbeiters als vergütungspflichtige Arbeitszeit; Vergütungsregelung für Fahrtzeiten unter Beachtung des Mindestlohngesetzes; Unwirksamkeit von Betriebsvereinbarungen bei Verstoß gegen die Sperrwirkung wegen Tarifvorbehalts; Vorrang von Zeitgutschriften vor Ausgleich in Geld bei Führung von flexiblen Arbeitszeitkonten
Rechtsgrundlagen:
BV Flexible Arbeitszeit Servicetechniker v. 27.06.2001 § 7
BV Flexible Arbeitszeit Servicetechniker v. 27.06.2001 § 8
BV Flexible Arbeitszeit Servicetechniker v. 27.06.2001 § 9 Abs. 1
Fundstellen:
BAGE 170, 172 - 190
AA 2020, 132-133
AP-Newsletter 2020, 163
ArbR 2020, 166
ArbRB 2020, 98 (Pressemitteilung)
ArbRB 2020, 206
AuA 2020, 208
AuA 2020, 550
AuR 2020, 385
BB 2020, 1395
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