Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.03.2020, Az.: 5 AZR 36/19
Fahrten des Außendienstmitarbeiters als vergütungspflichtige Arbeitszeit; Vergütungsregelung für Fahrtzeiten unter Beachtung des Mindestlohngesetzes; Unwirksamkeit von Betriebsvereinbarungen bei Verstoß gegen die Sperrwirkung wegen Tarifvorbehalts; Vorrang von Zeitgutschriften vor Ausgleich in Geld bei Führung von flexiblen Arbeitszeitkonten
Gericht: BAG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 18.03.2020
Referenz: JurionRSonRS 2020, 22564
Aktenzeichen: 5 AZR 36/19
ECLI: ECLI:DE:BAG:2020:180320.U.5AZR36.19.0

Rechtsgrundlagen:

MiLoG § 1 Abs. 1

BV Flexible Arbeitszeit Servicetechniker v. 27.06.2001 § 7

BV Flexible Arbeitszeit Servicetechniker v. 27.06.2001 § 8

BV Flexible Arbeitszeit Servicetechniker v. 27.06.2001 § 9 Abs. 1

§ 4 Abs. 1 S. 1 TVG

Fundstellen:

BAGE 170, 172 - 190

AA 2020, 132-133

AP-Newsletter 2020, 163

ArbR 2020, 166

ArbRB 2020, 98 (Pressemitteilung)

ArbRB 2020, 206

AuA 2020, 208

AuA 2020, 550

AuR 2020, 385

BB 2020, 1395


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