Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.05.2020, Az.: 2 AZR 619/19
Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung; Melde- und Naschweispflichten des Arbeitnehmers im Falle der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit; Umfassende Interessenabwägung zur Bewertung der sozialen Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung; Überprüfbarkeit allgemeiner Erfahrungssätze durch das Revisionsgericht
Gericht: BAG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 07.05.2020
Referenz: JurionRSonRS 2020, 27441
Aktenzeichen: 2 AZR 619/19
ECLI: ECLI:DE:BAG:2020:070520.U.2AZR619.19.0

Fundstellen:

AP-Newsletter 2020, 189-190

ArbR 2020, 422

ArbRB 2020, 263-264

AuA 2021, 55

AuR 2020, 382

BB 2020, 1651

BB 2020, 2108-2111

EzA-SD 15/2020, 5-8

FA 2020, 272-273

NJW 2020, 2428-2431

NJW-Spezial 2020, 531-532 "Interessenabwägung"

NZA 2020, 1022-1025

NZA-RR 2020, 418

RdW 2020, 736-737

ZInsO 2020, 2169-2172

ZTR 2020, 550-552

BAG, 07.05.2020 -


Weiterlesen mit BetriebsratsPraxis24+

Bitte loggen Sie sich in Ihr Nutzerkonto ein, um auf alle Inhalte des Wissenspools zuzugreifen.

BetriebsratsPraxis24+ ist Ihre Adresse für erfolgreiche Mitbestimmung. Bleiben Sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber und profitieren Sie von praxisnahem Fachwissen.

  • Über 4.000 Expertenbeiträge zu allen wichtigen Themen der Betriebsratsarbeit
  • Arbeitnehmerorientierter BetrVG-Kommentar auf dem neuesten Stand
  • Über 300 Arbeitshilfen: Checklisten, Mustertexte etc.
  • Fortlaufend aktualisierte Gesetze und Urteile im Wortlaut

Sie sind bereits Abonnent?

Sie möchten BetriebsratsPraxis24+ ausprobieren?