Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.05.2020, Az.: 2 AZR 619/19
Urt. v. 07.05.2020, Az.: 2 AZR 619/19
Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung; Melde- und Naschweispflichten des Arbeitnehmers im Falle der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit; Umfassende Interessenabwägung zur Bewertung der sozialen Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung; Überprüfbarkeit allgemeiner Erfahrungssätze durch das Revisionsgericht
Fundstellen:
AP-Newsletter 2020, 189-190
ArbR 2020, 422
ArbRB 2020, 263-264
AuA 2021, 55
AuR 2020, 382
BB 2020, 1651
BB 2020, 2108-2111
EzA-SD 15/2020, 5-8
FA 2020, 272-273
NJW 2020, 2428-2431
NJW-Spezial 2020, 531-532 "Interessenabwägung"
NZA 2020, 1022-1025
NZA-RR 2020, 418
RdW 2020, 736-737
ZInsO 2020, 2169-2172
ZTR 2020, 550-552
BAG, 07.05.2020 -
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