Landesarbeitsgericht Hamm
Urt. v. 23.09.2021, Az.: 2 Sa 179/21
Zugangserfordernis der Lohnabrechnung; Elektronische Übermittlung der Lohnabrechnung per Abruf ohne Arbeitnehmer-Zustimmung keine ausreichende Erteilung; Bereitstellung einer Lohnabrechnung keine Erteilung nach § 362 BGB
Gericht: LAG Hamm
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 23.09.2021
Referenz: JurionRSonRS 2021, 55866
Aktenzeichen: 2 Sa 179/21
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2021:0923.2SA179.21.00

Verfahrensgang:

vorgehend:

ArbG Dortmund - 04.12.2020 - AZ: - 3 Ca 1606/20

Rechtsgrundlagen:

§ 130 BGB

§ 362 BGB

§ 126b BGB

§ 46 Abs. 5 ArbGG

Fundstellen:

AA 2022, 8-9

ArbR 2022, 21

ArbRB 2022, 8

AuA 2022, 48

AuA 2022, 53

EzA-SD 9/2022, 9-10

FA 2022, 18

NWB 2022, 155

NZA-RR 2022, 16-17

RdW 2022, 423-425

LAG Hamm, 23.09.2021 - 2 Sa 179/21

Amtlicher Leitsatz:

  1. 1.

    Unter Erteilen einer Lohnabrechnung in Textform im Sinne des § 108 GewO ist nicht bereits die bloße Bereitstellung in ein elektronisches Postfach zum Abruf durch


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