Beurteilung der Arbeitsleistung

Information

Hier sollte eine Beurteilung der Leistung respektive des Erfolges der Tätigkeit des Arbeitnehmers - also Quantität und Qualität der Arbeitsleistung - im Vordergrund stehen. Aus den Ausführungen muss sich ergeben: Was hat der Arbeitnehmer zum Erfolg des Unternehmens beigetragen? Beispiele wären Umsatzsteigerung, Qualitätsverbesserung, Senkung der Quote der Reklamationen usw.

Erwartet werden Auskünfte über:

  • Leistungsbereitschaft (Motivation, Initiative, Engagement, Zielstrebigkeit, Identifikation usw.),

  • Leistungsbefähigung (Können, Auffassungsgabe, Belastbarkeit, Berufserfahrung, Kreativität, Urteilsvermögen etc.),

  • Arbeitsweise (Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Arbeitsplanung, Tempo, Systematik, Selbständigkeit usw.),

  • Arbeitserfolg (Menge oder Quantität, Güte oder Qualität, Einhaltung von Terminen, Effizienz),

  • Führungserfolg (geschaffenes Arbeits- bzw. Abteilungsklima, erreichte Motivation bei den Mitarbeitern, entsprechende Erfolge: Einführung neuer Arbeitstechniken, Führungsstil etc.; wichtig ist hier auch die "Leitungs- oder Führungsspanne" - also eine Antwort auf die Frage: Wie viele Mitarbeiter waren der Führungskraft unterstellt?).

Praxistipp:

Es zählen in erster Linie eingetretene bzw.


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