Beurteilung der Arbeitsleistung
Hier sollte eine Beurteilung der Leistung respektive des Erfolges der Tätigkeit des Arbeitnehmers - also Quantität und Qualität der Arbeitsleistung - im Vordergrund stehen. Aus den Ausführungen muss sich ergeben: Was hat der Arbeitnehmer zum Erfolg des Unternehmens beigetragen? Beispiele wären Umsatzsteigerung, Qualitätsverbesserung, Senkung der Quote der Reklamationen usw.
Erwartet werden Auskünfte über:
Leistungsbereitschaft (Motivation, Initiative, Engagement, Zielstrebigkeit, Identifikation usw.),
Leistungsbefähigung (Können, Auffassungsgabe, Belastbarkeit, Berufserfahrung, Kreativität, Urteilsvermögen etc.),
Arbeitsweise (Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Arbeitsplanung, Tempo, Systematik, Selbständigkeit usw.),
Arbeitserfolg (Menge oder Quantität, Güte oder Qualität, Einhaltung von Terminen, Effizienz),
Führungserfolg (geschaffenes Arbeits- bzw. Abteilungsklima, erreichte Motivation bei den Mitarbeitern, entsprechende Erfolge: Einführung neuer Arbeitstechniken, Führungsstil etc.; wichtig ist hier auch die "Leitungs- oder Führungsspanne" - also eine Antwort auf die Frage: Wie viele Mitarbeiter waren der Führungskraft unterstellt?).
Praxistipp:
Es zählen in erster Linie eingetretene bzw.
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