Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 20.10.2021, Az.: 7 ABR 34/20
Beschl. v. 20.10.2021, Az.: 7 ABR 34/20
Rückkehr von der häuslichen Telearbeit zum Arbeitsplatz in der Betriebsstätte als Versetzung i.S.d. § 99 Abs. 1 BetrVG; Dogmatische Trennung zwischen Vertragskontrolle und Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG; Kein Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG bei Organisationsentscheidung des Arbeitgebers; Unternehmerische Entscheidung als Grund für eine Versetzung
Rechtsgrundlagen:
§ 99 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 BetrVG
TV Telearbeit v. 01.05.2016 Anl. 1 § 2 Abs. 6
TV Telearbeit v. 01.05.2016 Anl. 1
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