Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 20.10.2021, Az.: 7 ABR 34/20
Rückkehr von der häuslichen Telearbeit zum Arbeitsplatz in der Betriebsstätte als Versetzung i.S.d. § 99 Abs. 1 BetrVG; Dogmatische Trennung zwischen Vertragskontrolle und Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG; Kein Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG bei Organisationsentscheidung des Arbeitgebers; Unternehmerische Entscheidung als Grund für eine Versetzung
Gericht: BAG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 20.10.2021
Referenz: JurionRSonRS 2021, 60646
Aktenzeichen: 7 ABR 34/20
ECLI: ECLI:DE:BAG:2021:201021.B.7ABR34.20.0

Rechtsgrundlagen:

§ 95 Abs. 3 S. 1 BetrVG

§ 99 Abs. 1 BetrVG

§ 99 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 BetrVG

§ 99 Abs. 3 BetrVG

§ 99 Abs. 4 BetrVG

§ 106 S. 1 GewO

TV Telearbeit v. 01.05.2016 Anl. 1 § 2 Abs. 6

TV Telearbeit v. 01.05.2016 Anl. 1


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