Allgemein üblicher Zeugnisaufbau
Inhaltsübersicht
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1. Grundlagen
Auch wenn gesetzlich kein bestimmter Zeugnisaufbau vorgeschrieben ist, bestehen gewisse Üblichkeiten beim Aufbau von Zeugnissen.
Zunächst sollte das Zeugnis eine zutreffende Überschrift wie beispielsweise „Zeugnis“ oder „Arbeitszeugnis“ haben bzw. im Falle eines besonderen Zeugnisses eine entsprechende Überschrift wie beispielsweise „Zwischenzeugnis“ oder „Ausbildungszeugnis“ haben.
Einleitend sollten der vollständige Name des Arbeitnehmers, der Zeitraum der Beschäftigung, und der ausgeübte Beruf und/oder die Abteilung kurz genannt werden.
Anschließend empfiehlt es sich, kurz das Unternehmen bzw. den Geschäftsgegenstand des Unternehmens zu beschreiben, insbesondere wenn das Unternehmen bzw. der Geschäftsgegenstand nicht allgemein bekannt sind: Hierbei können Angaben zur Branche, zur Größe und zum Schwerpunkt des Unternehmens sinnvoll sein.
Zentraler Bestandteil jedes Zeugnis ist die Beschreibung der vom Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten bzw. Aufgaben
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