Mustertext - Zugangskontrolle: Zutrittsrecht Betriebsrat
Zutrittsrecht des Betriebsrates zu allen Gebäuden des Betriebes
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie aus dem Abschluss der Betriebsvereinbarung "Zugangskontrolle - biometrisches Kontrollverfahren" wissen, ist dem Betriebsrat Zutritt zu allen Abteilungen des Betriebes zu gewähren, auch soweit es sich um sicherheitsrelevante Bereiche handelt, um seine Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz ordnungsgemäß erfüllen zu können.
Der Betriebsrat entscheidet selbst, ob er am biometrischen Kontrollverfahren teilnehmen will. In der Betriebsvereinbarung ist zudem festgelegt worden, dass für alle Personen, die aus bestimmten Gründen nicht an diesem Kontrollsystem teilnehmen können oder wollen, alternative Kontrollarten anzubieten sind. Ihre Aufgabe ist es, die bereits abgesprochenen anderen Kontrollmöglichkeiten einzurichten. Dies ist bis heute nicht geschehen.
Außerdem ist wiederholt von Ihrer Seite verlangt worden, dass die Vertreter des Betriebsrates, die z.B. Betriebsbegehungen in den sicherheitsrelevanten Bereichen durchführen wollen, zunächst die Zustimmung der Geschäftsleitung einzuholen hätten. Dieses Vorgehen
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