Einen Rechtsstreit zu gewinnen, ist nur eine Seite einer strittigen Medaille. Die andere Seite könnte mit daraus folgenden Konsequenzen verbunden sein – könnte, muss aber nicht. Das hat jüngst der Europäische Betriebsrat (EBR) des US-Softwareunternehmens Oracle erfahren, der sich im Streit um Informations- und Konsultationsrechte an das Central Arbitration Committee (CAC) in London gewandt hatte.

Das CAC ist die erste arbeitsrechtliche Instanz für EBR-Streitigkeiten in Großbritannien. Gegründet worden war der EBR von Oracle im Jahr 2007 nach britischem Recht. Und seit Jahren gab es offenbar immer wieder Schwierigkeiten für diese europäischen Betriebsräte.

Die Probleme können kurz und knapp zusammengefasst werden: Das Unternehmen bezieht den EBR nicht ein oder bezeichnet Informationen als vertraulich, wie es in den EBR-News heißt. Anders formuliert: Der EBR wurde den Angaben zufolge ignoriert oder sozusagen mit Brosamen abgefertigt.

So war es im März 2017 geschehen: Die zentrale Leitung von Oracle informierte den EBR in einer Telefonkonferenz über geplante Verlagerungen von Arbeitsplätzen und den Abbau von 380 Arbeitsplätzen – mittels einer Power-Point-Präsentation. Die Telefonkonferenz dauerte 50 Minuten. Für das Management war mit der fernmündlichen Konferenzschaltung „die Unterrichtung und Anhörung des EBR“ erfolgt.

Das sah der EBR anders und forderte umfassende Informationen. Das Management des Unternehmens winkte ab: Aus Sicht der Unternehmensleitung seien weitere Informationen für den EBR genauso wenig erforderlich wie eine außerordentliche Sitzung. Eine Videokonferenz reiche zur Unterrichtung aus.

Der EBR rief das CAC an. Das CAC entschied pro EBR. Doch Sanktionen sind für das Unternehmen Oracle mit dieser Entscheidung nicht verbunden, denn „die Frage der Sanktionen wird von den Gerichten nicht entschieden“.

Mehr über die neue EBR-Gerichtentscheidung kann auf Mausklick in den EBR-News Nr. 1 / 2018 gelesen werden.

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