Sie sind neu im Betriebsrat? Wir gratulieren zur Wahl & wünschen alles Gute für die Arbeit im Gremium. Welche Aufgaben dabei u.a. anstehen (könnten), zeigt die folgende Checkliste.

Aus den allgemeinen Aufgaben, die ein Betriebsrat hat, ergeben sich – je nach Arbeitsweise und -aufteilung im jeweiligen Gremium – verschiedene Aufgaben für das einzelne Betriebsratsmitglied. Die folgenden Leitfragen helfen neu gewählten Betriebsratsmitgliedern beim Verständnis und können dazu beitragen, noch besser in die neue Rolle hineinzuwachsen.

Allgemeine Aufgaben jedes Betriebsratsmitglieds

  • Nehmen Sie regelmäßig an den Betriebsratssitzungen teil?
  • Arbeiten Sie aktiv im Rahmen der Betriebsratssitzungen mit?
  • Bereiten Sie sich gewissenhaft auf die Sitzungen vor, insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Tagesordnungspunkte?
  • Beschaffen Sie sich bzw. bekommen Sie die für die Betriebsratsarbeit relevanten Informationen und Unterlagen?
  • Äußern Sie Vorschläge und Anregungen?
  • Nehmen Sie an den Besprechungen und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber teil, insbesondere am Monatsgespräch?
  • Nehmen Sie an Betriebsbesichtigungen und Besprechungen mit Behörden (Arbeitsschutzbehörden, Berufsgenossenschaft, Agentur für Arbeit, etc.) und Gewerkschaften teil?
  • Besuchen Sie regelmäßig Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für die Betriebsratsarbeit?
  • Beschäftigen Sie sich ernsthaft mit betriebsratsrelevanten Themen im Betrieb?
  • Begleiten Sie Arbeitnehmer im Rahmen von Personalgesprächen, soweit sie dies wünschen?
  • Nehmen Sie Beschwerden von Arbeitnehmern und seitens der Belegschaft entgegen und gehen diesen nach?

Zusätzliche Aufgaben je nach Funktion des Betriebsratsmitglieds

  • Führen Sie sorgfältig die Protokolle und den weiteren Schriftverkehr (als Schriftführer/-in)?
  • Arbeiten Sie aktiv mit in einem oder mehreren Ausschüssen des Betriebsrats (als Ausschussmitglied)?
  • Arbeiten Sie aktiv im Wirtschaftsausschuss (als Wirtschaftsausschussmitglied) mit?
  • Nehmen Sie Ihre Aufgaben im Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrat verantwortungsvoll wahr (als GBR- bzw. KBR-Mitglied)?
  • Nehmen Sie konstruktiv an den Verhandlungen der Einigungsstelle teil (als Einigungsstellenbeisitzer)?

Betriebsratsarbeit vs. ‚eigentliche‘ Arbeit

Wer das Betriebsratsamt ernst nimmt und seine Aufgaben als Betriebsrat ordnungsgemäß wahrnimmt, benötigt hierfür Zeit. Diese fehlt wiederum bei der Erfüllung der eigentlichen arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Um eine Doppelbelastung zu vermeiden, haben Betriebsräte unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung und Freistellung.

Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist (§ 37 Abs. 2 BetrVG). Aus dieser gesetzlichen Regelung wird abgeleitet, dass die erforderliche Betriebsratsarbeit grundsätzlich Vorrang vor der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung hat.

Der Anspruch auf Arbeitsbefreiung besteht allerdings nur unter zwei Voraussetzungen: Zum einen muss es sich um die Durchführung von Betriebsratsaufgaben handeln, zum anderen muss die Arbeitsbefreiung zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich sein.

Weitere Informationen:
Detaillierte Informationen zum Einstieg in die Betriebsratsarbeit finden sich in unserem „Leitfaden für neugewählte Betriebsräte“.

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