Betriebsratsarbeit ist vielfältig: Denn neben gesetzlichen Aufgaben, strategischen Fragen und dem fortwährenden Dialog mit der Belegschaft gibt es allerlei Formales zu beachten. Damit dabei keine Fehler passieren, zeigen wir, auf welche Punkte speziell neu gewählte Mitglieder und Gremien achten sollten.

Beschlüsse sind das A und O

Ein Betriebsrat handelt – juristisch gesehen – auf der Grundlage von Beschlüssen (§ 33 BetrVG). Das gilt bei personellen Angelegenheiten genauso wie bei anderen Sachverhalten (mit Außenwirkung). Damit ein Beschluss aber seine Wirkung entfalten kann, muss er korrekt zustande gekommen sein. Ansonsten nämlich ist der Beschluss unwirksam und der Betriebsrat kann nicht handeln.

Was dabei zu beachten ist und wie sich Fallstricke vermeiden lassen, zeigt unser Special zum Thema.

Geheimhaltungspflicht: Trau, schau, wem…

Als Betriebsrat bekommen Sie Informationen, die Ihnen ansonsten nicht zugetragen würden – sei es vom Arbeitgeber oder Kollegen. Viele Betriebsratsmitglieder sind unsicher, ob und inwieweit sie diese Informationen für sich behalten müssen oder darüber mit anderen reden dürfen.

Unser Schwerpunkt-Artikel zum Thema „Geheimhaltungspflicht“ zeigt, was beim Umgang mit (vermeintlich) sensiblen Informationen zu beachten ist.

Klappern gehört zum Handwerk

Wer weiß, welche Informationen der Betriebsrat für sich behalten muss, weiß auch, über was mit der Belegschaft geredet werden darf. Und das ist oft mehr als so manches Gremium denkt. Zudem ist es wichtig, im Dialog Feedback der Kolleginnen und Kollegen zu verschiedenen Themen einzuholen. Denn nur so bekommt der Betriebsrat ein Gespür dafür, wo der sprichwörtliche Schuh drückt. Umgekehrt gehört es zu den Aufgaben eines Gremiums, die Belegschaft fortwährend über die eigene Arbeit zu informieren.

Unser Autor beleuchtet in seinem Hintergrundartikel, wie der Betriebsrat seine Arbeit transparent und damit durchschlagskräftiger machen kann.

Formfehler bei Begründungen vermeiden!

Bei bestimmten Sachverhalten hat der Betriebsrat laut Gesetz verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Das gilt insbesondere bei Anhörungen zu Kündigungen, Einstellungen, Versetzungen sowie Ein- und Umgruppierungen. Hier ist es ausgesprochen wichtig, sich auf die richtige Begründung zu berufen. Ansonsten kann eine Reaktion des Betriebsrats nämlich wirkungslos ‚verpuffen‘, da sie keine Rechtswirkung entfaltet.

In unserem Kurzleitfaden „Achten Sie auf die richtige Begründung“ zeigen wir, worauf es ankommt.

Verhandlungsgeschick aufbauen!

In der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat spielen Verhandlungen eine wichtige Rolle – die Themen reichen dabei von der Genehmigung von Überstunden, Versetzungen oder Entlassungen bis hin zu Betriebsvereinbarungen oder sogar Interessenausgleich und Sozialplan. Um dabei die Kolleginnen und Kollegen gut zu vertreten, sind einige Grundregeln der Verhandlungsführung wichtig.

Wie man typische Fettnäpfchen vermeidet, zeigt unsere Handreichung „Gutes Verhandeln will gelernt sein!“.

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