Die Minister schlagen vor, dass der Mindestlohn künftig oberhalb von 60 Prozent des Medianlohns liegen soll – wie es etwa bereits in Frankreich oder Portugal der Fall ist. Zudem sollen Zulagen nicht mehr auf den Mindestlohn angerechnet werden. Des Weiteren soll es verbesserte Kontrollen, eine verpflichtende Zeiterfassung und eine bessere Durchsetzbarkeit von Lohnansprüchen vor Gericht geben.
Das Eckpunktepapier sieht ferner die Einführung eines Bundestariftreuegesetzes vor: Die Vergabe öffentlicher Aufträge soll demnach an die Anwendung von Tarifverträgen gekoppelt werden. Beschäftigte sollen einen einklagbaren Anspruch auf tarifliche Entlohnung erhalten. Außerdem soll ein Vergabemindestlohn, ebenfalls in Höhe von 60 Prozent des Medianlohns, festgesetzt werden.
„Der Plan, Armutslöhne und Lohndumping zu bekämpfen, ist grundsätzlich richtig“, begrüßte der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke den Vorstoß. Die Ankündigung, den Weg für eine Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro bereits im Jahr 2022 zu ebnen, sei ein wichtiges Signal für Beschäftigte in Niedriglohnbereichen. Ebenso elementar sei es, die Tarifbindung bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu stärken und Lohndumping wirksam zu verhindern.
„Die Koalition aus Union und SPD täte gut daran, an dieser Stelle gemeinsam zu handeln und noch in der laufenden Legislaturperiode diese wichtigen Projekte umzusetzen“, so Werneke weiter. Mit einer schnelleren Anhebung des Mindestlohns und einem Bundestariftreuegesetz würde „wichtige Schritte unternommen, um den Sumpf aus niedriger Entlohnung und der von vielen Arbeitgebern forcierten Erosion der Tarifbindung trockenzulegen“.