Wird das europäische Wettbewerbsrecht entsprechend der Kommissions-Pläne geändert, dann könnten künftig kollektive Vereinbarungen zwischen Solo-Selbstständigen und Auftraggebern rechtssicher möglich sein. Endlich – aus Sicht von ver.di.
Denn „gerade in der über Plattformen vermittelten Arbeit brauchen die Solo-Selbstständigen den Schutz von Tarifverträgen“, betont Frank Werneke, Vorsitzender von ver.di. Er erinnert daran, dass das Gros der Ein-Mann-Selbstständigen kaum über Verhandlungsmacht gegenüber den Auftraggebern verfügt. „Individuelle Vereinbarungen über Bezahlungen und Arbeitsbedingungen auf Augenhöhe sind in den seltensten Fällen möglich“, unterstreicht der ver.di-Chef.
Nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft schlägt die EU-Kommission eine Ausnahme für Kollektivverträge von Solo-Selbstständigen im europäischen Wettbewerbsrecht vor. Doch noch sei nicht geklärt, „für wen diese Ausnahme gelten soll“. Die Gewerkschaft wünscht sich eine Öffnung für alle Solo-Selbstständigen. Noch zu klären sei auch die Rolle der Sozialpartner.
Selbstverständlich aus der Perspektive der Gewerkschaft ist, dass eine Neuregelung des europäischen Wettbewerbsrechts das nationale Tarifrecht nicht einschränken darf.