GBR und KBR
Arbeitnehmervertretung auf überörtlicher Ebene
Dem Gesamtbetriebsrat (GBR) oder dem Konzernbetriebsrat (KBR) obliegt die Mitwirkung und Mitbestimmung in Angelegenheiten, die mehrere Betriebe, das Unternehmen oder den ganzen Konzern betreffen. Beide sind aber dem Orts-BR aber nicht vorgesetzt.
Aktuelle Beiträge zum Thema GBR und KBR








Betriebsrat darf für geheime Wahlen Präsenzsitzungen abhalten 31.08.2020 - Der Gesamtbetriebsrat eines Betreibers von Rehabilitationskliniken kann trotz Corona-Pandemie Präsenzsitzungen abhalten. Der Arbeitgeber darf sie nicht verbieten, wenn geheime Wahlen… weiterlesen
