§ 101 AFG
Arbeitsförderungsgesetz (AFG) Das Arbeitsförderungsgesetz ist zum 1.1.1998 außer Kraft getreten. Stattdessen gelten die Regelungen des Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung - (SGB III). Nach den Bestimmungen des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes - AFRG vom 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) und des Sozialgesetzbuches Drittes Buch - Arbeitsförderung - (SGB III) sind einige Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes weiter anzuwenden (siehe dazu insb. § 427 SGB III). Die Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes über das Insolvenzausfallgeld und mit Bezug auf das Insolvenzausfallgeld (§§ 141a bis 141n, § 145 Nr. 2, § 230 Abs. 1 Nr. 6 und 7, Abs. 2, § 231 Abs. 1 Nr. 3, § 249c Abs. 21) und die Insolvenzausfallgeld-Umlage (§§ 186b bis 186d und § 242u) sind zum 1.1.1999 außer Kraft getreten.
Arbeitsförderungsgesetz (AFG) Das Arbeitsförderungsgesetz ist zum 1.1.1998 außer Kraft getreten. Stattdessen gelten die Regelungen des Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung - (SGB III). Nach den Bestimmungen des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes - AFRG vom 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) und des Sozialgesetzbuches Drittes Buch - Arbeitsförderung - (SGB III) sind einige Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes weiter anzuwenden (siehe dazu insb. § 427 SGB III). Die Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes über das Insolvenzausfallgeld und mit Bezug auf das Insolvenzausfallgeld (§§ 141a bis 141n, § 145 Nr. 2, § 230 Abs. 1 Nr. 6 und 7, Abs. 2, § 231 Abs. 1 Nr. 3, § 249c Abs. 21) und die Insolvenzausfallgeld-Umlage (§§ 186b bis 186d und § 242u) sind zum 1.1.1999 außer Kraft getreten.
Bundesrecht
Vierter Abschnitt – Leistungen bei Arbeitslosigkeit und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers → Erster Unterabschnitt –
Weiterlesen mit BetriebsratsPraxis24+
Bitte loggen Sie sich in Ihr Nutzerkonto ein, um auf alle Inhalte des Wissenspools zuzugreifen.
BetriebsratsPraxis24+ ist Ihre Adresse für erfolgreiche Mitbestimmung. Bleiben Sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber und profitieren Sie von praxisnahem Fachwissen.
- Über 4.000 Expertenbeiträge zu allen wichtigen Themen der Betriebsratsarbeit
- Arbeitnehmerorientierter BetrVG-Kommentar auf dem neuesten Stand
- Über 300 Arbeitshilfen: Checklisten, Mustertexte etc.
- Fortlaufend aktualisierte Gesetze und Urteile im Wortlaut

Sie sind bereits Abonnent?
Sie möchten BetriebsratsPraxis24+ ausprobieren?
